feuerwehrpläne-erstellen

Wir erstellen Feuerwehrpläne seit 2010

Feuerwehrplan erstellen lassen von uns! Für unsere Kunden erstellen wir Feuerwehrpläne nach Vorgaben der DIN 14095, der örtlichen Bauaufsichtsbehörde und der Feuerwehr.

Je nach Art und Größe eines Objektes wird ein Feuerwehrplan gefordert. Mit oder ohne vorhandener Grundrisspläne erstellen wir die passenden Übersichtspläne, Geschosspläne sowie einen Textteil. Sollten keine, oder veraltete Grundrisspläne vorhanden sein, zeichnen wir diese neu. Der Vorteil: Sie bekommen die Grundrisspläne natürlich zur Verfügung gestellt.

Die Feuerwehrpläne werden individuell auf Ihr Unternehmen angepasst, im DIN A3 Format ausgedruckt, laminiert und gebunden sowie im Dateiformat an Sie übergeben.

Auch ein Druck auf Wasserfesten Papier ist möglich.

Die Dateien können bei uns (sicher) gespeichert werden und stehen bei eventuellen Veränderungen, z.B. des Grundrisses oder aber der Zuständigkeiten und wichtiger Telefonnummern weiterhin zur Verfügung.

Angebot einholen

 

Aufbau eines Feuerwehrplans

Einen Feuerwehrplan erstellen nach DIN 14095 - Feuerwehrpläne setzen sich üblicherweise aus einem Lageplan und mindestens einem Objektplan wie folgt zusammen:

Übersichtslageplan, Objektpläne, Verzeichnis mit Legende, Textverzeichnis mit Objekt- und Einsatzinformation. Wir erstellen Ihren Feuerwehrplan für Sie!

 

Übersichtspläne

Uebersichtsplan1

Darstellung der baulichen Anlage inklusive des Grundrisses der Zugangsebene. Bezeichnung der Gebäude und Anlagenteile, postalisch, ortsüblich, betriebsintern.

Angabe der Geschosse (Beispiel für 2 Kellergeschosse, Erdgeschoss, 5 Obergeschosse und 1 Dachgeschoss: -2+EG+5+DG)

Durchfahrten, Durchgänge mit Höhen- und Breitenangaben, wenn unter 4,00m Höhe und/oder 3,00m Breite.

Feuerwehrplan-erstellen

Nicht befahrbare Flächen und Flächen, die aufgrund baulicher Gegebenheiten (z.B. Kellerdecken oder der Bodenbeschaffenheit) mit Fahrzeugen der Feuerwehr nicht befahren werden dürfen.

Flächen für die Feuerwehr, z.B. Aufstell- und Bewegungsflächen, Umfahrungen (insbesondere nicht direkt als befahrbar zu erkennende Flächen/Sonderfahrwege).

 

GESCHOß-/DETAILPLÄNE

geschossplan

Erstellung von Geschoßplänen:

Für jedes einzelne Geschoss ist ein gesonderter Geschossplan mit folgenden Angaben vorzuhalten: 

• Bezeichnung der einzelnen Geschosse

• Raumnutzung der einzelnen Räume 

• Brandwände und sonstige raumabschließende Wände 

• Brandschutztüren und -tore

• Öffnungen ohne Feuerschutzabschlüsse in Decken und Wänden

• einzelne Raumzugänge und -ausgänge

• Treppenräume mit Bezeichnung sowie Laufrichtung der Treppe 

• ggf. Angriffs- und Rettungswege 

• Aufzüge bzw. Förderanlagen sowie ggf. Feuerwehraufzüge

• ggf. nicht begehbare Flächen

• Bedienstellen für brandschutz- bzw. betriebstechnische Anlagen 

• Steigleitungen

• ortsfeste bzw. teilbewegliche Löschanlagen

• Räume, in denen bestimmte Löschmittel nicht angewendet werden dürfen

• Lagerung von Druckgasbehältern bzw. sonstigen Druckbehältern, einschließlich der vorhandenen Mengen

• Lagerung gefährlicher Stoffe, einschließlich der vorhandenen Mengen

• Räume für die Haustechnik, einschließlich der Absperrmöglichkeiten

rwagruppenplan

 

"Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss."

(Gerichtsurteil des OVG Münster 10A 363/86 vom 11.12.1987)